Page 202 - DER-SCHMIDT Busreisen 2025
P. 202

Reisebedingungen                                        3.2. Sofern bei den Angebotsbeschreibungen nichts anderes vermerkt
                                                               ist, schließen die Angebotspreise, die jeweils pro Person gelten, folgende
                                                               Leistungen ein:
       In diesem Katalog werden Reisen des Veranstalters Reisebüro Schmidt   - Beförderung gemäß Reisebeschreibung einschließlich Gepäckbeförde-
       GmbH angeboten. Die folgenden Reisebedingungen gelten für die   rung (auf max. Größe 75 x60 cm, max. 20 kg Freigepäck, sowie eine nor-
       Buchung einer Reise aus dem Programm dieses Veranstalters und nur für   male Reisetasche begrenzt. Sollte jedoch ein Beförderer eine geringere
       alle ab dem 01.07.2024 gebuchten Pauschalreisen. Soweit Reisen anderer   Freigepäckmenge vorgeben, gilt diese)
       Veranstalter - dies ist jeweils bei der Ausschreibung oder/und der Reisebe-  - Verpflegung gemäß gebuchtem Arrangement
       stätigung genannt - vermittelt werden, gelten die Reisebedingungen des   - Ortsabgaben, Kurtaxen, örtliche Steuern nur, soweit dies ausdrücklich
       anderen Veranstalters, die entweder vorab angefordert oder im Internet   in der Reisebeschreibung angegeben wird
       bei dem betreffenden Reiseveranstalter abgerufen werden können, sofern   - Reiseleitung (mit Ausnahme fakultativ angebotener örtlicher Führer),
       sie nicht bei der Buchung übersandt werden. Für derartig vermittelte Rei-  soweit dies ausdrücklich in der Reisebeschreibung angegeben wird.
       sen haftet die Reisebüro Schmidt GmbH nicht als Reiseveranstalter.  Nicht im Reisepreis enthalten - sofern nicht ausdrücklich bei der Reise-
                                                               beschreibung anders angegeben - sind die im Rahmen der angebotenen
                                                               Besichtigungen anfallenden Eintrittsgelder sowie die Fahrgelder für
       1. Abschluss des Reisevertrages                         Boots- und Bergbahnfahrten und alle Fahrten mit öffentlichen Nahver-
        1.1. Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende dem   kehrsmitteln sowie die landesüblichen Trinkgelder. Für medizinische
        Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.   und physiotherapeutische Leistungen ist die Reisebüro Schmidt GmbH
        Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden, auch für alle in der   lediglich Vermittler. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den
        Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren vertragliche   Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt be-
        Verpflichtung der Anmeldende, wie auch für seine eigenen Verpflich-  zeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen
        tungen, einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch   etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des §
        ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag   651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die
        kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Reise-  Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach
        anmeldung und Annahmeerklärung bedürfen keiner Form. Der Reisende   § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§
        erhält von dem Reiseveranstalter mit Annahme oder unverzüglich nach   675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausge-
        Vertragsabschluss eine Reisebestätigung in Schrift- oder Textform. (Ist   schlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
        die Anmeldung über ein Reisebüro mit Reisebüroinkasso erfolgt, erhält   vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen
        dieses die Reisebestätigung und ist verpflichtet, sie unverzüglich an den   sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung be-
        Reisenden weiterzuleiten.) Erfolgt die Buchung weniger als 7 Werktage   steht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Für Leistungen, die erst
        vor Reisebeginn, entfällt die Verpflichtung einer schriftlichen Reisebe-  nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden
        stätigung.                                             z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist das vorgenannte ebenfalls
        1.2. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt   maßgeblich. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft
        ein neues Angebot vor, an das der Reiseveranstalter auf die Dauer von   noch nicht fest, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die
        2 Wochen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage   Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen
        dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende die Annahme   wird. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den
        ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten, z.B. durch Zahlung des   Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die
        Reisepreises, erklärt.                                 dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesell-
        1.3. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach   schaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel infor-
        den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren   mieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten um
        Reisebedingungen.                                      sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel
                                                               unterrichtet wird.
        1.4. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem
        Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages durch Betätigung des   3.3. Bei ausgeschriebenen Saisonzeiten richten sich diese nach dem
        Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird   Turnus des Reiseprogrammes des Reiseveranstalters und stimmen nicht
        der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elekt-  immer mit örtlichen Verhältnissen überein. Es gelten jedoch ausschließ-
        ronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme).   lich die in der Ausschreibung und im Preisteil des Kataloges genannten
        Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen.   Termine und Saisonzeiten des jeweiligen Zielgebietes.
        Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der   3.4. Der Reiseveranstalter behält sich eine Anpassung der ausgeschriebe-
        Internetseite maßgeblich.                              nen Preise bei einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für
                                                               bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer
       2. Bezahlung                                            Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse vor. Der
        2.1. Zahlungen auf den Reisepreis dürfen vom Reiseveranstalter nur ge-  Reiseveranstalter behält sich auch eine Anpassung der ausgeschriebenen
        gen Aushändigung eines Sicherungsscheines nach § 651k BGB verlangt   Preise vor, wenn die vom Reisenden gewünschte und im Prospekt ausge-
        oder entgegengenommen werden. Die Verpflichtung zur Aushändigung   schriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingen-
        eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als   te nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
        24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis
        A 500,- nicht übersteigt.                             4. Leistungen und Pflichten
        2.2. Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung in Höhe von   4.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor,
                                                               insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise.
        20% des Reisepreises zu leisten. Der restliche Reisepreis ist bis 14 Tage   Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklä-
        vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Rei-  ren, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
        seunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen, zu
        zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu   4.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung,
        zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 6. (s.u.) zurücktreten   soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d
        kann. Bei kurzfristiger Buchung ab 21 Tage vor Reisebeginn oder bei   Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften
        Buchung von Tagesfahrten ist der gesamte Reisepreis Zug um Zug gegen   der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl,
        Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise   Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).
        erforderlich und/oder vorgesehen, sofort fällig. Leistet der Reisende die   4.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor
        Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbar-  Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 4.1. und
        ten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach   insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht
        Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den   ausdrücklich Anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung
        Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7.2 zu belasten.  und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem
        2.3. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie veraus-  ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrages
        lagte Beträge sind sofort fällig.                      (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten,
                                                               unverzüglich nach Vertragsabschluss eine vollständige Reisebestätigung
       3. Leistungen                                           oder Abschrift des Vertrages zur Verfügung zu stellen.
        3.1. Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschrei-  4.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu informieren
        bungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum   und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B.
        gültigen Prospekt und/oder einer sonstigen Reiseausschreibung des   hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in
        Reiseveranstalters bestimmt. Abänderungen und Nebenabreden, die von   Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen
        den Reisebedingungen oder Leistungsbeschreibungen des Angebotes   kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener
        abweichen, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Reiseve-  Aufwendungen verlangen.
        ranstalter. Reisebüros sind nicht berechtigt, vom Leistungs- und Preisan-
        gebot des Reiseveranstalters abweichende Zusicherungen zu geben.



       202
   197   198   199   200   201   202   203   204   205   206   207