Page 202 - DER-SCHMIDT Busreisen 2025
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Reisebedingungen 3.2. Sofern bei den Angebotsbeschreibungen nichts anderes vermerkt
ist, schließen die Angebotspreise, die jeweils pro Person gelten, folgende
Leistungen ein:
In diesem Katalog werden Reisen des Veranstalters Reisebüro Schmidt - Beförderung gemäß Reisebeschreibung einschließlich Gepäckbeförde-
GmbH angeboten. Die folgenden Reisebedingungen gelten für die rung (auf max. Größe 75 x60 cm, max. 20 kg Freigepäck, sowie eine nor-
Buchung einer Reise aus dem Programm dieses Veranstalters und nur für male Reisetasche begrenzt. Sollte jedoch ein Beförderer eine geringere
alle ab dem 01.07.2024 gebuchten Pauschalreisen. Soweit Reisen anderer Freigepäckmenge vorgeben, gilt diese)
Veranstalter - dies ist jeweils bei der Ausschreibung oder/und der Reisebe- - Verpflegung gemäß gebuchtem Arrangement
stätigung genannt - vermittelt werden, gelten die Reisebedingungen des - Ortsabgaben, Kurtaxen, örtliche Steuern nur, soweit dies ausdrücklich
anderen Veranstalters, die entweder vorab angefordert oder im Internet in der Reisebeschreibung angegeben wird
bei dem betreffenden Reiseveranstalter abgerufen werden können, sofern - Reiseleitung (mit Ausnahme fakultativ angebotener örtlicher Führer),
sie nicht bei der Buchung übersandt werden. Für derartig vermittelte Rei- soweit dies ausdrücklich in der Reisebeschreibung angegeben wird.
sen haftet die Reisebüro Schmidt GmbH nicht als Reiseveranstalter. Nicht im Reisepreis enthalten - sofern nicht ausdrücklich bei der Reise-
beschreibung anders angegeben - sind die im Rahmen der angebotenen
Besichtigungen anfallenden Eintrittsgelder sowie die Fahrgelder für
1. Abschluss des Reisevertrages Boots- und Bergbahnfahrten und alle Fahrten mit öffentlichen Nahver-
1.1. Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende dem kehrsmitteln sowie die landesüblichen Trinkgelder. Für medizinische
Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. und physiotherapeutische Leistungen ist die Reisebüro Schmidt GmbH
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden, auch für alle in der lediglich Vermittler. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den
Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren vertragliche Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt be-
Verpflichtung der Anmeldende, wie auch für seine eigenen Verpflich- zeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen
tungen, einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des §
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die
kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Reise- Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach
anmeldung und Annahmeerklärung bedürfen keiner Form. Der Reisende § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§
erhält von dem Reiseveranstalter mit Annahme oder unverzüglich nach 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausge-
Vertragsabschluss eine Reisebestätigung in Schrift- oder Textform. (Ist schlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
die Anmeldung über ein Reisebüro mit Reisebüroinkasso erfolgt, erhält vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen
dieses die Reisebestätigung und ist verpflichtet, sie unverzüglich an den sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung be-
Reisenden weiterzuleiten.) Erfolgt die Buchung weniger als 7 Werktage steht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Für Leistungen, die erst
vor Reisebeginn, entfällt die Verpflichtung einer schriftlichen Reisebe- nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden
stätigung. z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist das vorgenannte ebenfalls
1.2. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt maßgeblich. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft
ein neues Angebot vor, an das der Reiseveranstalter auf die Dauer von noch nicht fest, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die
2 Wochen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen
dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende die Annahme wird. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den
ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten, z.B. durch Zahlung des Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die
Reisepreises, erklärt. dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesell-
1.3. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach schaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel infor-
den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren mieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten um
Reisebedingungen. sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel
unterrichtet wird.
1.4. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem
Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages durch Betätigung des 3.3. Bei ausgeschriebenen Saisonzeiten richten sich diese nach dem
Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird Turnus des Reiseprogrammes des Reiseveranstalters und stimmen nicht
der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elekt- immer mit örtlichen Verhältnissen überein. Es gelten jedoch ausschließ-
ronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). lich die in der Ausschreibung und im Preisteil des Kataloges genannten
Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen. Termine und Saisonzeiten des jeweiligen Zielgebietes.
Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der 3.4. Der Reiseveranstalter behält sich eine Anpassung der ausgeschriebe-
Internetseite maßgeblich. nen Preise bei einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer
2. Bezahlung Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse vor. Der
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis dürfen vom Reiseveranstalter nur ge- Reiseveranstalter behält sich auch eine Anpassung der ausgeschriebenen
gen Aushändigung eines Sicherungsscheines nach § 651k BGB verlangt Preise vor, wenn die vom Reisenden gewünschte und im Prospekt ausge-
oder entgegengenommen werden. Die Verpflichtung zur Aushändigung schriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingen-
eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als te nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis
A 500,- nicht übersteigt. 4. Leistungen und Pflichten
2.2. Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 4.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor,
insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise.
20% des Reisepreises zu leisten. Der restliche Reisepreis ist bis 14 Tage Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklä-
vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Rei- ren, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
seunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen, zu
zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu 4.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung,
zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 6. (s.u.) zurücktreten soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d
kann. Bei kurzfristiger Buchung ab 21 Tage vor Reisebeginn oder bei Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften
Buchung von Tagesfahrten ist der gesamte Reisepreis Zug um Zug gegen der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl,
Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).
erforderlich und/oder vorgesehen, sofort fällig. Leistet der Reisende die 4.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor
Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbar- Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 4.1. und
ten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht
Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den ausdrücklich Anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung
Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7.2 zu belasten. und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem
2.3. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie veraus- ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrages
lagte Beträge sind sofort fällig. (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten,
unverzüglich nach Vertragsabschluss eine vollständige Reisebestätigung
3. Leistungen oder Abschrift des Vertrages zur Verfügung zu stellen.
3.1. Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschrei- 4.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu informieren
bungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B.
gültigen Prospekt und/oder einer sonstigen Reiseausschreibung des hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in
Reiseveranstalters bestimmt. Abänderungen und Nebenabreden, die von Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen
den Reisebedingungen oder Leistungsbeschreibungen des Angebotes kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener
abweichen, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Reiseve- Aufwendungen verlangen.
ranstalter. Reisebüros sind nicht berechtigt, vom Leistungs- und Preisan-
gebot des Reiseveranstalters abweichende Zusicherungen zu geben.
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