Page 201 - DER-SCHMIDT Busreisen 2025
P. 201

FORMBLATT









                                              zur Unterrichtung des Reisenden



           Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden
           bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs.




             Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
             Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Reisebüro Schmidt GmbH trägt die volle Verantwortung für die
             ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
             Zudem verfügt das Unternehmen [Reisebüro Schmidt GmbH] über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls
             der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.






                Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

                 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
                 • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
                 • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder
                   dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
                 • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine
                   andere Person übertragen.
                 • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im
                   Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 %
                   des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine
                   Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
                 • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen,
                   wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die
                   Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine
                   Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
                 • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom
                   Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise vor-
                   aussichtlich beeinträchtigen.
                 • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktritts-
                   gebühr vom Vertrag zurücktreten.
                 • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind
                   dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr
                   vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem
                   Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der
                   Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
                 • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß
                   erbracht werden.
                 • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
                 • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt
                   die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung
                   Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Reisebüro Schmidt GmbH hat eine Insolvenzab-
                   sicherung mit TourVers, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, T. 040-2442880 abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung
                   oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Reisebüro Schmidt GmbH
                   verweigert werden.



                                                                                       Wolfenbüttel, Stand Oktober 2024





       Buchungshotline: 05331 - 884 - 222     Im Reisebüro     www.der-schmidt.de                            201
   196   197   198   199   200   201   202   203   204   205   206