Page 204 - DER-SCHMIDT Busreisen 2024
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Reisebedingungen                                        3.2. Sofern bei den Angebotsbeschreibungen nichts anderes vermerkt   4.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig die notwendigen   7.3. Der Reiseveranstalter kann abweichend von den vorstehenden
                                                               ist, schließen die Angebotspreise, die jeweils pro Person gelten, folgende   Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten   Pauschalbeträgen im Einzelfall eine höhere Entschädigung fordern, die
                                                               Leistungen ein:                                                 etc.) und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unter-  dem Reisenden im einzelnen konkret zu beziffern und zu belegen ist.
       In diesem Katalog werden Reisen des Veranstalters Reisebüro Schmidt   - Beförderung gemäß Reisebeschreibung einschließlich Gepäckbeförde-  richten (siehe auch Ziff. 5. und Ziff. 6.).
       GmbH angeboten. Die folgenden Reisebedingungen gelten für die   rung (auf max. Größe 75 x60 cm, max. 20 kg Freigepäck, sowie eine nor-                                           7.4. Umbuchungswünsche des Reisenden können nur nach Rücktritt
       Buchung einer Reise aus dem Programm dieses Veranstalters und nur für   male Reisetasche begrenzt. Sollte jedoch ein Beförderer eine geringere   4.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss sind in   vom Reisevertrag gemäß den unter 7.2. genannten Rücktrittsbedin-
       alle ab dem 01.07.2023 gebuchten Pauschalreisen. Soweit Reisen anderer   Freigepäckmenge vorgeben, gilt diese)          Ziff. 5. sowie Ziff. 6. geregelt.                        gungen und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen.
       Veranstalter - dies ist jeweils bei der Ausschreibung oder/und der Reisebe-  - Verpflegung gemäß gebuchtem Arrangement                                                           7.5. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem
       stätigung genannt - vermittelt werden, gelten die Reisebedingungen des   - Ortsabgaben, Kurtaxen, örtliche Steuern nur, soweit dies ausdrücklich   5. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen  Fall bei Zugang nicht später als 28 Tage vor Reisebeginn in Papierform,
       anderen Veranstalters, die entweder vorab angefordert oder im Internet   in der Reisebeschreibung angegeben wird        5.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstal-  durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in
       bei dem betreffenden Reiseveranstalter abgerufen werden können, sofern   - Reiseleitung (mit Ausnahme fakultativ angebotener örtlicher Führer),   ter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter   die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Der
       sie nicht bei der Buchung übersandt werden. Für derartig vermittelte Rei-  soweit dies ausdrücklich in der Reisebeschreibung angegeben wird.   gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papier-  Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser
       sen haftet die Reisebüro Schmidt GmbH nicht als Reiseveranstalter.  Nicht im Reisepreis enthalten - sofern nicht ausdrücklich bei der Reise-  form klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn   die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den
                                                                                                                               erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon
                                                               beschreibung anders angegeben - sind die im Rahmen der angebotenen   unberührt.                                          Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamt-
                                                               Besichtigungen anfallenden Eintrittsgelder sowie die Fahrgelder für                                                      schuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
       1. Abschluss des Reisevertrages                         Boots- und Bergbahnfahrten und alle Fahrten mit öffentlichen Nahver-  5.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter   entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung
        1.1. Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende dem   kehrsmitteln sowie die landesüblichen Trinkgelder. Für medizinische   den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zuläs-  von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und
        Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.   und physiotherapeutische Leistungen ist die Reisebüro Schmidt GmbH   sig, über die der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS   ihm tatsächlich entstanden sind. Der Veranstalter hat dem Reisenden
        Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden, auch für alle in der   lediglich Vermittler. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den   oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten   nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehr-
        Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren vertragliche   Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt be-  oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der   kosten entstanden sind.
        Verpflichtung der Anmeldende, wie auch für seine eigenen Verpflich-  zeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen   Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung
        tungen, einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch   etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des §   des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen. Im   8.   Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen
        ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag   651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die   Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.      Umständen
        kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Reise-  Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach   5.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so   8.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktre-
        anmeldung und Annahmeerklärung bedürfen keiner Form. Der Reisende   § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§   hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn   ten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstän-
        erhält von dem Reiseveranstalter mit Annahme oder unverzüglich nach   675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausge-  die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die   de an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist und er den Rücktritt
        Vertragsabschluss eine Reisebestätigung in Schrift- oder Textform. (Ist   schlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit   Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, so ist dem Reisenden   unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
        die Anmeldung über ein Reisebüro mit Reisebüroinkasso erfolgt, erhält   vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen   die Differenz zu erstatten         8.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 8.1. verliert der Veranstalter den
        dieses die Reisebestätigung und ist verpflichtet, sie unverzüglich an den   sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung be-  (§ 651m Abs. 2 BGB).         Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des
        Reisenden weiterzuleiten.) Erfolgt die Buchung weniger als 7 Werktage   steht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Für Leistungen, die erst                              Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall
        vor Reisebeginn, entfällt die Verpflichtung einer schriftlichen Reisebe-  nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden   6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter  aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung
        stätigung.                                             z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist das vorgenannte ebenfalls   6.1. Der Reiseveranstalter kann den Vertrag nach Reisebeginn ohne Ein-  zu leisten.
        1.2. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt   maßgeblich. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft   haltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des
        ein neues Angebot vor, an das der Reiseveranstalter auf die Dauer von   noch nicht fest, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die   Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er   9.    Nicht in Anspruch genommene Leistungen
        2 Wochen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage   Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen   sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige   Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in
        dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende die Annahme   wird. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den   Beendigung des Vertrages begründet ist. Kündigt der Reiseveranstalter,   Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reise-
        ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten, z.B. durch Zahlung des   Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die   so behält er Anspruch auf den Gesamtpreis, muss sich jedoch den Wert   preises. Der Reiseveranstalter wird sich bei den Leistungsträgern um
        Reisepreises, erklärt.                                 dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesell-  ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,   Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, dass es
        1.3. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach   schaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel infor-  die er aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt,   sich nur um unerhebliche Leistungen handelt.
        den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren   mieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten um   einschließlich etwaiger von den Leistungsträgern gutgeschriebener
        Reisebedingungen.                                      sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel   Beträge.                                      10. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden
                                                               unterrichtet wird.                                                                                                       10.1. Mängelanzeige durch den Reisenden
        1.4. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem                                                         6.2. Der Veranstalter hat den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der   Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich
        Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages durch Betätigung des   3.3. Bei ausgeschriebenen Saisonzeiten richten sich diese nach dem   Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklä-  anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlas-
        Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird   Turnus des Reiseprogrammes des Reiseveranstalters und stimmen nicht   rungsfrist zu informieren. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom   sung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte,
        der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elekt-  immer mit örtlichen Verhältnissen überein. Es gelten jedoch ausschließ-  Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen   kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadens-
        ronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme).   lich die in der Ausschreibung und im Preisteil des Kataloges genannten   als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet   ersatz nach § 651n BGB verlangen.
        Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen.   Termine und Saisonzeiten des jeweiligen Zielgebietes.   haben. Ist diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und will der
        Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der   3.4. Der Reiseveranstalter behält sich eine Anpassung der ausgeschriebe-  Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb   10.2. Adressat der Mängelanzeige
        Internetseite maßgeblich.                              nen Preise bei einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für   der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens bis zwei   Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen.
                                                               bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer   Wochen bzw. bei Tagesfahrten bis zwei Tage vor Reisebeginn.  Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des Veranstalters nicht vor-
       2. Bezahlung                                            Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse vor. Der   Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch  handen oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle
                                                                                                                                                                                        Verbindung möglich ist, direkt bei dem Veranstalter oder der in der
                                                                                                                                auf den vereinbarten Reisepreis. Der Veranstalter ist infolge des Rück-
        2.1. Zahlungen auf den Reisepreis dürfen vom Reiseveranstalter nur ge-  Reiseveranstalter behält sich auch eine Anpassung der ausgeschriebenen   tritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rück-  Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler
        gen Aushändigung eines Sicherungsscheines nach § 651k BGB verlangt   Preise vor, wenn die vom Reisenden gewünschte und im Prospekt ausge-  erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen   anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reise-
        oder entgegengenommen werden. Die Verpflichtung zur Aushändigung   schriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingen-  nach dem Rücktritt, zu leisten.      bestätigung).
        eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als   te nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
        24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis                                                    6.3. Die Mindestteilnehmerzahl gilt auch für alle zubuchbaren  10.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe
        A 500,- nicht übersteigt.                             4. Leistungen und Pflichten                                       Leistungen.                                             Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat darauf
                                                                                                                                                                                        den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist
        2.2. Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung in Höhe von   4.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor,   7. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson, Stornokosten   die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 10.2. (s.o.). Wenn der Veran-
                                                               insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise.
        20% des Reisepreises zu leisten. Der restliche Reisepreis ist bis 14 Tage   Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklä-  7.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zu-  stalter nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten, angemessenen
        vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Rei-  ren, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.  rücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Rei-  Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der
        seunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen, zu                                                severanstalter. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.   erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert
        zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu   4.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung,                                  oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Der Veranstalter
        zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 6. (s.u.) zurücktreten   soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d   7.2. Tritt der Reisende aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, vom   kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter
        kann. Bei kurzfristiger Buchung ab 21 Tage vor Reisebeginn oder bei   Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften   Reisevertrag zurück, kann der Reiseveranstalter eine angemessene   Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der
        Buchung von Tagesfahrten ist der gesamte Reisepreis Zug um Zug gegen   der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl,   Entschädigung nach Maßgabe folgender pauschaler Stornokosten je   betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden
        Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise   Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).  angemeldetem Teilnehmer verlangen:            ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der Veranstalter
        erforderlich und/oder vorgesehen, sofort fällig. Leistet der Reisende die   4.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor   Bei Rücktritt von Bus- und Flugreisen bis zum 30. Tag vor Reisebeginn    ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung
        Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbar-  Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 4.1. und   20%                                 etc. und Folgen, konkret zu informieren und seine Beistandspflichten
        ten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach   insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht   ab 29. Tag vor Reisebeginn   35%  zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).
        Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den   ausdrücklich Anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung   ab 14. Tag vor Reisebeginn   55%
        Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7.2 zu belasten.  und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem   ab 7. Tag vor Reisebeginn    70%                10.4. Minderung
                                                                                                                                                                                        Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der
                                                                                                                                                                     80%
                                                                                                                               ab 3. Tag vor Reisebeginn
        2.3. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie veraus-  ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrages   des Reisepreises.                   Reisepreis. Auf Ziff. 10.1. (siehe oben) wird verwiesen.
        lagte Beträge sind sofort fällig.                      (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten,
                                                               unverzüglich nach Vertragsabschluss eine vollständige Reisebestätigung   Eintrittskarten/Visagebühren werden in jedem Falle mit 100% berech-  10.5. Kündigung
       3. Leistungen                                           oder Abschrift des Vertrages zur Verfügung zu stellen.          net.                                                     Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträch-
        3.1. Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschrei-  4.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu informieren   Bei Flusskreuzfahrten gilt folgende Staffel:   tigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu
        bungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum   und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B.   bis 60. Tag vor Reisebeginn    20 %    setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Veranstalter
        gültigen Prospekt und/oder einer sonstigen Reiseausschreibung des   hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in   ab 59. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn    40 %  die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne
        Reiseveranstalters bestimmt. Abänderungen und Nebenabreden, die von   Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen   ab 29. Tag bis 16. Tag vor Reisebeginn    60 %  Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus §
        den Reisebedingungen oder Leistungsbeschreibungen des Angebotes   kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener   ab 15. Tag  vor Reisebeginn    80 %  651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
        abweichen, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Reiseve-  Aufwendungen verlangen.                         ab 1 Tag vor Reisebeginn und bei                         10.6. Schadensersatz
        ranstalter. Reisebüros sind nicht berechtigt, vom Leistungs- und Preisan-                                              Nichterscheinen 95% des Reisepreises                     Der Reisende kann, unbeschadet der Minderung oder der Kündigung,
        gebot des Reiseveranstalters abweichende Zusicherungen zu geben.                                                       Dem Reisenden ist der Nachweis gestattet, dass dem Reiseveranstalter   Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht
                                                                                                                               ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.   hat der Veranstalter den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.
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