Page 204 - DER-SCHMIDT Busreisen 2024
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Reisebedingungen 3.2. Sofern bei den Angebotsbeschreibungen nichts anderes vermerkt 4.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig die notwendigen 7.3. Der Reiseveranstalter kann abweichend von den vorstehenden
ist, schließen die Angebotspreise, die jeweils pro Person gelten, folgende Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten Pauschalbeträgen im Einzelfall eine höhere Entschädigung fordern, die
Leistungen ein: etc.) und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unter- dem Reisenden im einzelnen konkret zu beziffern und zu belegen ist.
In diesem Katalog werden Reisen des Veranstalters Reisebüro Schmidt - Beförderung gemäß Reisebeschreibung einschließlich Gepäckbeförde- richten (siehe auch Ziff. 5. und Ziff. 6.).
GmbH angeboten. Die folgenden Reisebedingungen gelten für die rung (auf max. Größe 75 x60 cm, max. 20 kg Freigepäck, sowie eine nor- 7.4. Umbuchungswünsche des Reisenden können nur nach Rücktritt
Buchung einer Reise aus dem Programm dieses Veranstalters und nur für male Reisetasche begrenzt. Sollte jedoch ein Beförderer eine geringere 4.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss sind in vom Reisevertrag gemäß den unter 7.2. genannten Rücktrittsbedin-
alle ab dem 01.07.2023 gebuchten Pauschalreisen. Soweit Reisen anderer Freigepäckmenge vorgeben, gilt diese) Ziff. 5. sowie Ziff. 6. geregelt. gungen und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen.
Veranstalter - dies ist jeweils bei der Ausschreibung oder/und der Reisebe- - Verpflegung gemäß gebuchtem Arrangement 7.5. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem
stätigung genannt - vermittelt werden, gelten die Reisebedingungen des - Ortsabgaben, Kurtaxen, örtliche Steuern nur, soweit dies ausdrücklich 5. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen Fall bei Zugang nicht später als 28 Tage vor Reisebeginn in Papierform,
anderen Veranstalters, die entweder vorab angefordert oder im Internet in der Reisebeschreibung angegeben wird 5.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch den Veranstal- durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in
bei dem betreffenden Reiseveranstalter abgerufen werden können, sofern - Reiseleitung (mit Ausnahme fakultativ angebotener örtlicher Führer), ter sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie der Veranstalter die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Der
sie nicht bei der Buchung übersandt werden. Für derartig vermittelte Rei- soweit dies ausdrücklich in der Reisebeschreibung angegeben wird. gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papier- Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser
sen haftet die Reisebüro Schmidt GmbH nicht als Reiseveranstalter. Nicht im Reisepreis enthalten - sofern nicht ausdrücklich bei der Reise- form klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den
erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon
beschreibung anders angegeben - sind die im Rahmen der angebotenen unberührt. Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamt-
Besichtigungen anfallenden Eintrittsgelder sowie die Fahrgelder für schuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
1. Abschluss des Reisevertrages Boots- und Bergbahnfahrten und alle Fahrten mit öffentlichen Nahver- 5.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung
1.1. Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende dem kehrsmitteln sowie die landesüblichen Trinkgelder. Für medizinische den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zuläs- von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und
Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. und physiotherapeutische Leistungen ist die Reisebüro Schmidt GmbH sig, über die der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS ihm tatsächlich entstanden sind. Der Veranstalter hat dem Reisenden
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden, auch für alle in der lediglich Vermittler. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehr-
Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren vertragliche Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt be- oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der kosten entstanden sind.
Verpflichtung der Anmeldende, wie auch für seine eigenen Verpflich- zeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung
tungen, einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen. Im 8. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. Umständen
kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Reise- Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach 5.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so 8.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktre-
anmeldung und Annahmeerklärung bedürfen keiner Form. Der Reisende § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn ten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstän-
erhält von dem Reiseveranstalter mit Annahme oder unverzüglich nach 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausge- die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die de an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist und er den Rücktritt
Vertragsabschluss eine Reisebestätigung in Schrift- oder Textform. (Ist schlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, so ist dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
die Anmeldung über ein Reisebüro mit Reisebüroinkasso erfolgt, erhält vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen die Differenz zu erstatten 8.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 8.1. verliert der Veranstalter den
dieses die Reisebestätigung und ist verpflichtet, sie unverzüglich an den sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung be- (§ 651m Abs. 2 BGB). Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des
Reisenden weiterzuleiten.) Erfolgt die Buchung weniger als 7 Werktage steht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Für Leistungen, die erst Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall
vor Reisebeginn, entfällt die Verpflichtung einer schriftlichen Reisebe- nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung
stätigung. z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist das vorgenannte ebenfalls 6.1. Der Reiseveranstalter kann den Vertrag nach Reisebeginn ohne Ein- zu leisten.
1.2. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt maßgeblich. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft haltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des
ein neues Angebot vor, an das der Reiseveranstalter auf die Dauer von noch nicht fest, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er 9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
2 Wochen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in
dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende die Annahme wird. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Beendigung des Vertrages begründet ist. Kündigt der Reiseveranstalter, Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reise-
ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten, z.B. durch Zahlung des Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die so behält er Anspruch auf den Gesamtpreis, muss sich jedoch den Wert preises. Der Reiseveranstalter wird sich bei den Leistungsträgern um
Reisepreises, erklärt. dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesell- ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, dass es
1.3. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach schaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel infor- die er aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, sich nur um unerhebliche Leistungen handelt.
den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren mieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten um einschließlich etwaiger von den Leistungsträgern gutgeschriebener
Reisebedingungen. sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel Beträge. 10. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden
unterrichtet wird. 10.1. Mängelanzeige durch den Reisenden
1.4. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende dem 6.2. Der Veranstalter hat den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der Der Reisende hat dem Veranstalter einen Reisemangel unverzüglich
Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages durch Betätigung des 3.3. Bei ausgeschriebenen Saisonzeiten richten sich diese nach dem Reisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklä- anzuzeigen. Wenn der Veranstalter wegen der schuldhaften Unterlas-
Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird Turnus des Reiseprogrammes des Reiseveranstalters und stimmen nicht rungsfrist zu informieren. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom sung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte,
der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elekt- immer mit örtlichen Verhältnissen überein. Es gelten jedoch ausschließ- Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadens-
ronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). lich die in der Ausschreibung und im Preisteil des Kataloges genannten als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet ersatz nach § 651n BGB verlangen.
Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen. Termine und Saisonzeiten des jeweiligen Zielgebietes. haben. Ist diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und will der
Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der 3.4. Der Reiseveranstalter behält sich eine Anpassung der ausgeschriebe- Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb 10.2. Adressat der Mängelanzeige
Internetseite maßgeblich. nen Preise bei einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens bis zwei Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen.
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Wochen bzw. bei Tagesfahrten bis zwei Tage vor Reisebeginn. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter des Veranstalters nicht vor-
2. Bezahlung Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse vor. Der Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch handen oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle
Verbindung möglich ist, direkt bei dem Veranstalter oder der in der
auf den vereinbarten Reisepreis. Der Veranstalter ist infolge des Rück-
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis dürfen vom Reiseveranstalter nur ge- Reiseveranstalter behält sich auch eine Anpassung der ausgeschriebenen tritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rück- Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler
gen Aushändigung eines Sicherungsscheines nach § 651k BGB verlangt Preise vor, wenn die vom Reisenden gewünschte und im Prospekt ausge- erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reise-
oder entgegengenommen werden. Die Verpflichtung zur Aushändigung schriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingen- nach dem Rücktritt, zu leisten. bestätigung).
eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als te nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 6.3. Die Mindestteilnehmerzahl gilt auch für alle zubuchbaren 10.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe
A 500,- nicht übersteigt. 4. Leistungen und Pflichten Leistungen. Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Der Veranstalter hat darauf
den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist
2.2. Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 4.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, 7. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson, Stornokosten die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 10.2. (s.o.). Wenn der Veran-
insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise.
20% des Reisepreises zu leisten. Der restliche Reisepreis ist bis 14 Tage Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklä- 7.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zu- stalter nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten, angemessenen
vor Reiseantritt Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Rei- ren, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. rücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Rei- Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der
seunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen, zu severanstalter. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert
zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu 4.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung, oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Der Veranstalter
zahlen, wenn der Veranstalter nicht mehr nach Ziff. 6. (s.u.) zurücktreten soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d 7.2. Tritt der Reisende aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, vom kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter
kann. Bei kurzfristiger Buchung ab 21 Tage vor Reisebeginn oder bei Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften Reisevertrag zurück, kann der Reiseveranstalter eine angemessene Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der
Buchung von Tagesfahrten ist der gesamte Reisepreis Zug um Zug gegen der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Entschädigung nach Maßgabe folgender pauschaler Stornokosten je betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden
Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen). angemeldetem Teilnehmer verlangen: ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. Der Veranstalter
erforderlich und/oder vorgesehen, sofort fällig. Leistet der Reisende die 4.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Bei Rücktritt von Bus- und Flugreisen bis zum 30. Tag vor Reisebeginn ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung
Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbar- Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 4.1. und 20% etc. und Folgen, konkret zu informieren und seine Beistandspflichten
ten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ab 29. Tag vor Reisebeginn 35% zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).
Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den ausdrücklich Anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung ab 14. Tag vor Reisebeginn 55%
Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7.2 zu belasten. und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ab 7. Tag vor Reisebeginn 70% 10.4. Minderung
Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der
80%
ab 3. Tag vor Reisebeginn
2.3. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie veraus- ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrages des Reisepreises. Reisepreis. Auf Ziff. 10.1. (siehe oben) wird verwiesen.
lagte Beträge sind sofort fällig. (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten,
unverzüglich nach Vertragsabschluss eine vollständige Reisebestätigung Eintrittskarten/Visagebühren werden in jedem Falle mit 100% berech- 10.5. Kündigung
3. Leistungen oder Abschrift des Vertrages zur Verfügung zu stellen. net. Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträch-
3.1. Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschrei- 4.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu informieren Bei Flusskreuzfahrten gilt folgende Staffel: tigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu
bungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B. bis 60. Tag vor Reisebeginn 20 % setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert der Veranstalter
gültigen Prospekt und/oder einer sonstigen Reiseausschreibung des hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in ab 59. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 40 % die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne
Reiseveranstalters bestimmt. Abänderungen und Nebenabreden, die von Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen ab 29. Tag bis 16. Tag vor Reisebeginn 60 % Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus §
den Reisebedingungen oder Leistungsbeschreibungen des Angebotes kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener ab 15. Tag vor Reisebeginn 80 % 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
abweichen, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Reiseve- Aufwendungen verlangen. ab 1 Tag vor Reisebeginn und bei 10.6. Schadensersatz
ranstalter. Reisebüros sind nicht berechtigt, vom Leistungs- und Preisan- Nichterscheinen 95% des Reisepreises Der Reisende kann, unbeschadet der Minderung oder der Kündigung,
gebot des Reiseveranstalters abweichende Zusicherungen zu geben. Dem Reisenden ist der Nachweis gestattet, dass dem Reiseveranstalter Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht
ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. hat der Veranstalter den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.
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